§ 39 SGB XI
Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen oder selbst erkranken, übernehmen wir stunden- oder tageweise.
Pflegende Angehörige leisten viel. Wenn Sie eine Auszeit brauchen oder selbst krank werden, springen wir ein.
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI steht Ihnen jährlich zu und lässt sich stunden- oder tageweise nutzen.
Kontakt
Rufen Sie uns an oder wir rufen Sie zurück
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts wissen. Ein Name und eine Telefonnummer genügen, den Rest klären wir im Gespräch.
- Telefon0221 / 000 000
- E-Mailinfo@pflege-streng.de
- BürozeitenMontag – Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
- AdresseMusterstraße 00 · 50733 Köln